Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Vita

Neben der ununterbrochenen, langjährigen Tätigkeit hat sich Helene Filiz stets weiterentwickelt und fortgebildet.

  • 2001: Streitschlichterin RAK Frankfurt am Main
  • 2010: Fachanwältin für Familienrecht
  • 2015: Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • 2016: Referentin im Bereich der Aus- und Fortbildung von Fachanwälten (Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht), Bundesweitere Vortragstätigkeit für verschieden namhafte Seminaranbieter
  • 2017 Präsidentin des VBMI - Verband deutscher Bau-, Miet- und Immobilienanwälte e.V.
  • 2018 Geprüfte Fortbildung Gütesiegel der RAK Frankfurt am Main sowie Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
  • 2019 Vizepräsidentin der DANSEF – Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
  • 2022 Streitschlichtung in Baustreitigkeiten, SOBau 20 (ARGE Baurecht des DAV)

  • Aufbau und Führung eines Immobilien- und Hausverwaltungsbüros
  • Aufbau und Führung eines Bauunternehmens
  • Mitarbeit in Steuerberatungskanzleien
  • Tätigkeit als Anwältin bei verschiedenen namhaften Großkanzleien sowie in einer mittelständigen Wirtschaftskanzlei über 18 Jahre

 

Kenntnisse verschiedener Sprachen und Kulturen sowie Verständnis für die Lebenssituationen und wirtschaftlichen Bedingungen des Mandanten, verbunden mit der Gewissheit, dass nur ein nachhaltiges sowie engagiertes Vorgehen einen optimalen Erfolg für den Mandanten herbeiführen kann, zeichnen das Büro von Frau RAin Filiz in besonderem Maße aus.

 

Familienrecht mit speziellem Schwerpunkt im Bereich der Vermögensauseinandersetzung im Bereich des Immobilien- und Unternehmensrechts einerseits, sowie die Baubegleitung und Betreuung von Bauvorhaben, langjährige Expertise sowie nachgewiesene fachliche Qualifikationen, die durch spezielle Fortbildungen im Rahmen der Lehrtätigkeit stets auf aktuellestem Niveau des Standes von Wissenschaft und Rechtsprechung gehalten werden, sollen die optimale Interessenvertretung im außergerichtlichen und gerichtlichem Bereich gewährleisten.