Vita
Neben der ununterbrochenen, langjährigen Tätigkeit hat sich Helene Filiz stets weiterentwickelt und fortgebildet.
2001: Streitschlichterin RAK Frankfurt am Main
2010: Fachanwältin für Familienrecht
2015: Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
2016: Referentin im Bereich der Aus- und Fortbildung von Fachanwälten (Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht), Bundesweitere Vortragstätigkeit für verschieden namhafte Seminaranbieter
2017 Präsidentin des VBMI - Verband deutscher Bau-, Miet- und Immobilienanwälte e.V.
2018 Geprüfte Fortbildung Gütesiegel der RAK Frankfurt am Main sowie Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
2019 Vizepräsidentin der DANSEF – Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
2022 Streitschlichtung in Baustreitigkeiten, SOBau 20 (ARGE Baurecht des DAV)
2023 Zertifizierte Beraterin für Ehe- und Partnerschaftsverträge sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen (DANSEF e.V.)
2024 Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht der Deutschen Anwaltakademie
2026 Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
Aufbau und Führung eines Immobilien- und Hausverwaltungsbüros
Aufbau und Führung eines Bauunternehmens
Mitarbeit in Steuerberatungskanzleien
Tätigkeit als Anwältin bei verschiedenen namhaften Großkanzleien sowie in einer mittelständigen Wirtschaftskanzlei über 18 Jahre
Kenntnisse verschiedener Sprachen und Kulturen sowie Verständnis für die Lebenssituationen und wirtschaftlichen Bedingungen des Mandanten, verbunden mit der Gewissheit, dass nur ein nachhaltiges sowie engagiertes Vorgehen einen optimalen Erfolg für den Mandanten herbeiführen kann, zeichnen das Büro von Frau RAin Filiz in besonderem Maße aus.
Familienrecht mit speziellem Schwerpunkt im Bereich der Vermögensauseinandersetzung (Immobilien- und Unternehmensrecht) einerseits, die Baubegleitung und Betreuung von Bauvorhaben andererseits sowie praktische und juristische Fragestellungen im Bereich des Miet- und WEG-Rechts stellen die Haupttätigkeiten im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit dar.
Die langjährige praktische Expertise wird durch nachgewiesene, stets erweiterte fachliche Qualifikationen, belegt. Diese wurden durch spezielle Fortbildungen im Rahmen der Lehrtätigkeit stets auf aktuellestem Niveau des Standes von Wissenschaft und Rechtsprechung gehalten. Somit sind die Grundlagen für die optimale Interessenvertretung im außergerichtlichen und gerichtlichem Bereich in Kooperation mit der Mandantschaft gelegt.
Langjährige Prozesserfahrung mit den Schwerpunkten der Überprüfung von erstinstanzlichen Entscheidungen stellen die prozessuale Durchsetzung berechtigter rechtlicher Interessen im bestmöglichen Maße sicher.